Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Mill & More OHG

1. Allgemeines – wichtige Hinweise

1.1 Für alle Geschäftsbeziehung zwischen der Mill & More OHG (folgend Mill & More genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Lieferbedingungen oder der gesetzlichen Regelung abweichen, wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch mit Abwicklung eines Vertrages, insbesondere der Lieferung von Ware durch Mill & More, nicht akzeptiert. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Mill & More ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Mill & More. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.


2. Vertrag – Schriftform

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Mill & More dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen hat.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Mill & More berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei Mill & More anzunehmen.

2.3 Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von Mill & More zustande oder dann, wenn Bestellungen ohne Auftragsbestätigung von Mill & More ausgeführt werden. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung in Textform ist ausreichend (per E-Mail, Fax, Brief etc.).

2.4 Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Form bedarf auch die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.


3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise von Mill & More verstehen sich als Brutto-Preise, gegenüber Unternehmen
erheben wir Netto-Preise. Nutzen Sie hierfür unsere Brutto/Netto-Preisanzeige-Funktion.

3.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die anteiligen Transportkosten ab Werk (einschließlich der Kosten der Transportverpackung und der Verladung) und die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Kaufpreis innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsstellung fällig und zu zahlen.

3.4 Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem Mill & More über den vom Kunden geschuldeten Betrag verfügen kann.

3.5 Mit Ablauf der in Ziffer 3.3 genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Mill & More behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Vorbehaltlich eines höheren Schadens kann Mill & More für die zweite und jede angemessene weitere Mahnung je 5,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Mill & More auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

3.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von Mill & More auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Mill & More nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann Mill & More den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

3.7 Hat Mill & More aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einen fälligen Zahlungsanspruch gegen diesen, so kann Mill & More Warenlieferungen verweigern, bis der Kunde die fällige Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von zwölf Werktagen, so ist Mill & More zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


4. Lieferung – Lieferzeit

4.1 Lieferungen erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, „ab Werk” im Sinne der INCOTERMS 2010 (EXW), wo auch der Erfüllungsort ist.

4.2 Liefer- bzw. Leistungsfristen und Liefer- bzw. Leistungstermine werden individuell vereinbart bzw. von Mill & More bei Annahme der Bestellung angegeben. Der Beginn einer Lieferzeit setzt voraus, dass alle vom Kunden zu übergebenden und zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Dokumente, Materialien und Informationen sowie alle erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse Mill & More rechtzeitig mit dem notwendigen Inhalt und/oder in der vereinbarten Beschaffenheit übergeben wurden. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 Erhält Mill & More aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 1 Kalendermonat ein, so wird Mill & More den Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist Mill & More berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit Mill & More ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Mill & More schuldhaft herbeigeführt worden sind.

4.4 Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so ist Mill & More unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Mill & More behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware („Vorbehaltsware“) vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei laufender Rechnung sichert die gesamte Vorbehaltsware die jeweilige Saldenforderung von Mill & More.

5.2 Vor dem vollständigen Ausgleich der vorgenannten Forderungen von Mill & More darf der Kunde die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußern, es sei denn, dass für die in Ziffer 5.3 im Voraus an Mill & More abgetretenen Forderungen mit Dritten ein Abtretungsverbot vereinbart wurde oder wird. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltseigentum der Mill & More bedürfen deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.

5.3 Zur weiteren Sicherung der in 5.1 genannten Forderungen von Mill & More tritt der Kunde bereits jetzt diejenigen seiner Forderungen, unter Einschluss solche aus laufender Rechnung oder Kontokorrent, an Mill & More ab, welche ihm aus einer Weiterveräußerung der unveränderten oder veränderten Vorbehaltsware gegen seine Vertragspartner oder Dritte erwachsen. Mill & More nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Diese erfolgt in Höhe des Rechnungswertes, unter Einschluss der Umsatzsteuer derjenigen Vorbehaltsware, die von der jeweiligen Veräußerung betroffen sind.

5.4 Der Kunde darf die nach 5.3 im voraus abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes einziehen. Die Einziehungsbefugnis ermächtigt den Kunden auch zum Bankeinzug der Forderungen, wenn er zuvor durch Abreden mit der Bank sichergestellt hat, dass die Geldeingänge nicht dem Pfandrecht der Banken unterliegen und er jederzeit seiner Erlösabführungsverpflichtung gegenüber Mill & More nachkommen kann. Kommt er mit dem Ausgleich seiner Verbindlichkeiten bei Mill & More in Verzug, so erlischt diese Einziehungsbefugnis ebenfalls. Mit dem Erlöschen dieser Befugnis ist Mill & More berechtigt, die Abtretungen offen zu legen und vom Kunden alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu ihrer Geltendmachung zu verlangen.

5.5 Solange die gelieferten Produkte im Eigentum von Mill & More stehen, (5.1) erfolgt eine Be- oder Verarbeitung, bei der eine neue bewegliche Sache hergestellt wird, auch im Auftrage von Mill & More, ohne Mill & More dadurch in irgendeiner Form zu verpflichten. Dadurch erwirbt Mill & More einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache. Die Höhe dieses Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die in die neue Sache eingebrachten Vorbehaltswaren sowie diejenigen vom Kunden oder Dritten eingebrachten Gegenstände im Zeitpunkt der Einbringung hatten. Auf die Wertschöpfung durch die Veredelung wird nicht zugegriffen. Diese steht dem Kunden zu. Das an den Vorbehaltswaren bestehende Anwartschaftsrecht des Kunden auf Erwerb des Eigentums setzt sich an dem Miteigentumsanteil von Mill & More fort. Der Kunde ist zu Verfügungen über diesen Miteigentumsanteil nach der vorstehenden Regelung befugt.

5.6 Übersteigt der realisierbare Wert der für Mill & More bestehenden Sicherheiten allein aufgrund dieser Eigentumsvorbehaltsregelung oder zusammen mit sonstigen Sicherheiten die gesicherten Ansprüche von Mill & More um mehr als 10%, so ist Mill & More insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.

6. Gefahrübergang, Versand

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über, wenn es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6.2 Das Versandrisiko trägt Mill & More, wenn der Kunde Verbraucher ist.

6.3 Mill & More haftet nur für ein Verschulden bei der Auswahl, wenn Mill & More die Versandart, den Versandweg oder die Versandperson auswählt.


7. Mängelansprüche des Kunden

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

7.2 Grundlage der Mängelhaftung von Mill & More ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, technischen Angaben und Daten sowie Verwendungsempfehlungen, soweit sie von Mill & More ausdrücklich als verbindlich bestätigt und wirksam in den einzelnen Vertrag einbezogen wurden. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die von Mill & More in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

7.3 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass, wenn der Kunden um einen Unternehmer ist, er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Mill & More hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Mill & More für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Der Kunde haftet dafür, dass der Warenempfänger bei einem von ihm veranlassten Streckengeschäft die Rügeobliegenheiten erfüllt.

7.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Mill & More zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht von Mill & More, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.5 Mill & More ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.6 Der Kunde hat Mill & More die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache an Mill & More nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Mill & More ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

7.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt Mill & More, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Mill & More die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

7.8 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Mill & More gelieferte neu hergestellte Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen 6 Monaten ab Übergabe der Ware an den Kunden.

7.9 Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Mill & More gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.


8. Haftung

8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mill & Mores, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mill & More nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.3 Die Einschränkungen der Ziff. 8.1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mill & More, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.4 Die sich aus Ziff. 8.1 und 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Mill & More den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Mill & More und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


9. Widerrufsrecht

9.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das Mill & More nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,


Mill & More OHG
Büttnerstraße 13
30165 Hannover
Fax: +49 (0)511 449897-44
E-Mail: service@millandmore.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

9.2 Über das Muster-Widerrufsformular informiert Mill & More nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.


10. Aufrechnung – Zurückbehaltung

10.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gewordenen Forderungen aufrechnen.

10.2 Die Zurückbehaltungsrechte nach §§ 273 BGB und §§ 369 ff. HGB stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der diese Rechte begründende Anspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht wie der Anspruch von Mill & More, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.


11. Hinweis auf Datenschutz

Soweit es zur Vertragserfüllung und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, verarbeitet Mill & More personenbezogene Daten, wie Ansprechpartner und dienstliche Kontaktdaten. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutzverordnung (DSGVO) sowie ggf. weiteren Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.goldquadrat.de/b2c/de/legal/datenschutz/ und
www.goldquadrat.de/b2c/de/legal/impressum/.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Mill & More. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt.


Mill & More OHG
Büttnerstraße 13
30165 Hannover


Stand: Mai 2021

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